Presseschau August 2020
Im Verfahren nach einer Pyroaktion im Gästeblock in Kaiserslautern wurde ein KSC-Fan zunächst schuldig und dann freigesprochen. Die Kleidung solle bereits ausgereicht haben, um an der Aktion mit schuld gewesen zu sein. Das sah das Gericht anders.
„Das Gericht stellt außerdem fest, dass die Kleidung nicht untypisch für die Jahreszeit ist. Es handelt sich um „die typische Freizeitkleidung junger Männer. Die Farbgebung blau entspricht den Vereinsfarben des KSC und weder dieser noch seine Farben sind verboten.“
Fanhilfe Karlsruhe – Langer Atem eines KSC-Fans zahlt sich aus – Freispruch höchstinstanzlich bestätigt
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Daten, die zum Zwecke der Eindämmung der Pandemie erhoben werden, sollen auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Diesem Thema widmet sich das Team von nur03 in einem Beitrag.
Nur03 – Datenmissbrauch in Zeiten von Corona verhindern
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Nach einem Flitzerlauf, steht der Läufer nun dem ganzen rechtlichen Verfahren gegenüber. Überzogen, wie die RSH findet:
Rot-Schwarze-Hilfe-Nürnberg – FCN: Fanfeindliches Verhalten durch Strafantrag und Stadionverbot
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Unverhältnismäßige Gewaltanwendungen von Polizisten ist verboten und gibt es deshalb auch in Deutschland nicht. Oder etwa doch?!
hr-Fernsehen – Gewaltbereite Polizisten?